AGB
Artikel 1. Definitionen
1.1. HAIL Europe: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung HAIL Europe B.V., eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76914917, mit Sitz in Alkmaar und Geschäftssitz in (1812 RR) Alkmaar, Fluorietweg Nr. 32.
1.2. Kunde: die Gegenpartei, eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen eines Berufs oder Gewerbes handelt, die einen Vertrag mit HAIL Europe abschließt sowie eine Offerte von HAIL Europe anfordert und von HAIL Europe ein Angebot erhält.
1.3. Vertrag: der verbindliche Vertrag zwischen HAIL Europe und dem Kunden, in jeglicher Form, einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen sowie aller (weiteren) im Rahmen des Vertrags erteilten Aufträge.
1.4. Schriftlich oder in Schriftform: der Begriff „Schriftlich“ oder „in Schriftform“ umfasst auch E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel.
1.5. Produkt(e): die von HAIL Europe zum Verkauf angebotenen Produkte, hauptsächlich für die Gastronomie bestimmt, ausdrücklich einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haut-, Haar- und Körperpflegeprodukte, unabhängig davon, ob sie unter einer Eigenmarke und/oder unter Markenprodukten verkauft werden, sowie verschiedene Zubehörteile.
1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für das (rechtliche) Verhältnis zwischen den Parteien gelten und unter der Nummer 76914917 bei der Handelskammer hinterlegt sind.
1.7. Partei(en): HAIL Europe, Kunde oder beide Parteien.
1.8. Website: die von HAIL Europe betriebenen Websites, bestehend aus einem oder mehreren Webshops für den Verkauf von Produkten durch HAIL Europe, einschließlich, aber nicht beschränkt auf www.hail-Europe.com und www.hail-Europe.nl.
Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Offerten von HAIL Europe sowie für alle von HAIL Europe abzuschließenden Verträge und daraus resultierenden Tätigkeiten, unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
2.2. Der Abschluss eines Vertrages, wie in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, bedeutet die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.
2.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichungen gelten dann nur für die betreffenden Angebote und Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.
2.4. Das Versäumnis von HAIL Europe, stets auf die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestehen, bedeutet nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sind und/oder dass HAIL Europe das Recht verliert, in zukünftigen Fällen, gleich oder ähnlich, auf die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestehen.
2.5. Die Nichtigkeit und/oder Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die widersprüchliche, ungültige Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich gerecht wird.
2.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von HAIL Europe nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit HAIL Europe vereinbart wurde.
2.7. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und können jederzeit auf der Website eingesehen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage kostenlos zugesandt.
Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge
3.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von HAIL Europe sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist oder sie eine Annahmefrist enthalten. Enthält ein Angebot oder Kostenvoranschlag eine Annahmefrist, erlischt das Angebot in jedem Fall, sobald diese Frist abgelaufen ist.
3.2. Jedes Angebot von HAIL Europe gilt, solange Produkte vorrätig sind. Angebote gelten nicht für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.
3.3. Enthält ein Angebot oder Kostenvoranschlag ein unverbindliches Angebot und wird dieses vom Kunden angenommen, hat HAIL Europe das Recht, das Angebot innerhalb von drei (3) Tagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen.
3.4. Weicht eine Annahme des Kunden, auch nur in geringfügigen Punkten, vom Angebot von HAIL Europe ab, ist HAIL Europe daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, HAIL Europe erklärt dies schriftlich anders.
3.5. HAIL Europe ist an ein Angebot nicht gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erwarten oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Aus diesem Fehler oder Versehen können keine Rechte für den Kunden abgeleitet werden.
3.6. Ein Gesamtangebot verpflichtet HAIL Europe nicht dazu, Teile der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
3.7. Mündliche Angebote und Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie anschließend von HAIL Europe schriftlich, durch Rechnungsstellung oder auf andere Weise bestätigt werden.
3.8. Alle von HAIL Europe bereitgestellten Informationen, Mengen, Zusammensetzungen, Formate, Dosierungen, Gewichte, Preise, Abbildungen, Ankündigungen und sonstigen Spezifikationen (schriftlich, mündlich, telefonisch oder anderweitig) erfolgen mit größter Sorgfalt, jedoch kann HAIL Europe nicht garantieren, dass keine Abweichungen auftreten können oder werden. Sollten solche Abweichungen dennoch eintreten, binden sie HAIL Europe in keiner Weise.
Artikel 4. Verträge
4.1. Ein Vertrag tritt erst mit der Bestätigung und Annahme durch HAIL Europe in Kraft oder wenn HAIL Europe ausdrücklich mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
4.2. Die Parteien sind sich ausdrücklich einig, dass ein gültiger Vertrag auch durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen zustande kommen kann. Das Fehlen einer Unterschrift berührt nicht die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme.
4.3. Jede Abweichung oder Änderung des Vertrags ist nur dann für HAIL Europe verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
4.4. Wenn der Vertrag geändert wird, gibt HAIL Europe an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags den ursprünglich angegebenen Preis beeinflusst. Dabei wird HAIL Europe, soweit möglich, versuchen, im Voraus ein Angebot zu unterbreiten.
4.5. Wenn der Kunde als mehr als eine (juristische) Person bezeichnet wird, haften diese gesamtschuldnerisch für die Einhaltung des Vertrags. Wenn der Vertrag von einem Dritten im Namen des Kunden abgeschlossen wird, garantiert dieser Dritte, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat; andernfalls ist der Dritte an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, als wäre er der Kunde.
4.6. HAIL Europe ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.
4.7. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HAIL Europe ist es dem Kunden untersagt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
4.8. HAIL Europe ist berechtigt, eine Anfrage zum Abschluss eines Vertrags ganz oder teilweise aus eigenen Gründen abzulehnen oder die Ausführung bereits laufender Verträge auszusetzen. Dieses Recht kann unter anderem aufgrund des Inhalts, der Art, des Zwecks oder der Form einer solchen Anfrage sowie aufgrund technischer Einwände, der Verweigerung (Voraus-)Zahlung oder eines Konflikts der Anfrage mit den Interessen von HAIL Europe oder Dritten, einschließlich anderer Kunden, geltend gemacht werden.
4.9. Der Kunde kann sich nicht auf einen Vertrag berufen, wenn vor oder während der Ausführung des Vertrags ersichtlich wird, dass die vom Kunden gemachten Angaben zu Arten, Mengen, Zusammensetzungen, Formaten, Gewichten und Dosierungen falsch oder unvollständig sind. In einem solchen Fall behält sich HAIL Europe das Recht vor, den Vertrag nicht auszuführen oder die Ausführung nicht fortzusetzen. HAIL Europe kann in einem solchen Fall niemals haftbar gemacht werden, um dem Kunden Schadensersatz zu leisten, unbeschadet des Rechts und der Möglichkeit von HAIL Europe, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen oder den Vertrag zu einem höheren als dem vereinbarten Preis auszuführen, dessen Zahlung der Kunde verpflichtet ist.
4.10. Eine Kündigung eines Vertrags durch den Kunden ist nur möglich, wenn HAIL Europe dem schriftlich zugestimmt hat. Sofern und soweit HAIL Europe einer schriftlichen Kündigung des Vertrags zustimmt, gilt dies mindestens unter der Bedingung, dass der Kunde eine Stornogebühr zahlt, die sich auf 15 % des Rechnungsbetrags des Vertrags beläuft, wenn sich die Kündigung auf den Verkauf, die Lieferung und Abnahme von Produkten aus dem Standardproduktangebot von HAIL Europe bezieht, und auf den vollen (d. h. 100 %) Rechnungsbetrag, wenn sich die Kündigung auf den Verkauf, die Lieferung und Abnahme von Produkten bezieht, die nicht zum Standardproduktangebot von HAIL Europe gehören (einschließlich Produkte, die mit Namen bedruckt und/oder speziell für den Kunden bestimmt sind).
Artikel 5. Ausführung des Vertrags
5.1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags durch HAIL Europe eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags erforderlich ist, wird HAIL Europe den Kunden so bald wie möglich informieren. Die Parteien werden dann den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen ändern.
5.2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt wird, kann sich dadurch die Ausführungszeit verzögern. In diesem Fall wird HAIL Europe den Kunden so bald wie möglich informieren.
5.3. Wenn eine Änderung und/oder Ergänzung des Vertrags finanzielle oder andere (quantitative und/oder qualitative) Folgen hat, wird HAIL Europe den Kunden im Voraus informieren.
5.4. Der Kunde stellt rechtzeitig alle Daten oder Anweisungen zur Verfügung, die HAIL Europe zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag benötigt. Der Kunde stellt auch rechtzeitig alle Informationen oder Anweisungen bereit, von denen er vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Erfüllung der Verpflichtungen von HAIL Europe erforderlich sind. Wenn der Kunde diese Informationen oder Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellt, ist HAIL Europe berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Alle zusätzlichen Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, trägt der Kunde vollständig.
Artikel 6. Preise und Preisänderungen
6.1. Alle von HAIL Europe berechneten Preise sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie anderer staatlicher Abgaben und Erhöhungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.2. Die von HAIL Europe berechneten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kostenfaktoren.
6.3. Sollten sich während des Zeitraums zwischen dem Datum des Angebots und dem Lieferdatum die Kostenfaktoren (wie unter anderem Einkaufspreise, Rohstoffkosten, Frachtkosten, Energiekosten, Steuersätze, Einfuhr- und Ausfuhrzölle oder Wechselkursschwankungen) eines Produkts ändern, ist HAIL Europe berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
6.4. HAIL Europe behält sich das Recht vor, den Verkauf von (bestimmten) Produkten (oder Teilen oder Inhalten davon) jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzustellen und/oder durch andere Produkte zu ersetzen. HAIL Europe haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Änderungen, Preisänderungen, Aussetzungen, Einstellungen und/oder Ersatz von Produkten.
6.5. Offensichtliche (Schreib- und/oder Übertragungs-) Fehler im Angebot, wie offensichtliche Ungenauigkeiten, können von HAIL Europe auch nach Vertragsabschluss korrigiert werden.
6.6. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Lieferkosten für die Zustellung der Produkte nicht im Preis enthalten. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten Sondertarife. HAIL Europe wird dem Kunden bei Vertragsabschluss die vom Kunden zu tragenden Lieferkosten mitteilen.
6.7. Für bestimmte Zahlungsmethoden können weitere Bedingungen hinsichtlich der Liefermethode und der damit verbundenen Kosten gelten. Dies wird dem Kunden mitgeteilt.
Artikel 7. Zahlungen
7.1. Die vom Kunden an HAIL Europe unter dem Vertrag geschuldeten Beträge werden per Rechnung in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt in Euro (€) und innerhalb der im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist, welche eine Ausschlussfrist ist. Ist im Vertrag keine Zahlungsfrist angegeben, erfolgt die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum, ebenfalls als Ausschlussfrist.
7.2. Der Kunde kann kein Recht auf Skonto, Zurückbehaltung oder Abzug geltend machen. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn HAIL Europe die Forderung des Kunden schriftlich anerkannt hat.
7.3. Der Kunde ist jederzeit und unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, auf erstes Verlangen von HAIL Europe Sicherheiten für die Zahlung der unter dem Vertrag an HAIL Europe zu zahlenden Beträge zu stellen. Die angebotene Sicherheit muss so beschaffen sein, dass die Forderung einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten angemessen gedeckt ist und HAIL Europe diese ohne Schwierigkeiten realisieren kann. Jede später unzureichende Sicherheit muss auf erstes Verlangen von HAIL Europe durch eine angemessene Sicherheit ergänzt werden.
7.4. Zahlungen gelten, unabhängig von der Bezeichnung, zunächst als Zahlung von Zinsen und Kosten und anschließend als Begleichung der ältesten offenen Rechnung.
7.5. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, gerät er von Rechts wegen in Verzug und ist anschließend verpflichtet, vertragliche Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat (kumulativ) auf den fälligen Betrag zu zahlen, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat zählt, unbeschadet der weiteren Rechte, die HAIL Europe gegenüber dem Kunden wegen Nicht- oder Spätzahlung geltend machen kann. Ist der gesetzliche Zinssatz höher als der genannte Prozentsatz, haftet der Kunde für die gesetzlichen Zinsen, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat zählt.
7.6. HAIL Europe ist berechtigt und befugt, bei Eintritt eines Zahlungsverzugs die Ausführung des Vertrags sofort auszusetzen und einzustellen, bis der Kunde seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig beglichen hat.
7.7. Falls HAIL Europe gezwungen ist, seine Forderung auszulagern, haftet der Kunde für alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zusätzlich zu weiteren Schadensersatzansprüchen, wobei letztere auf 15 % des einzufordernden Betrags festgesetzt sind, mindestens jedoch € 750,-- (siebenhundertfünfzig Euro). Der einzufordernde Betrag umfasst in diesem Fall die Summe der offenen Rechnungsbeträge zuzüglich der (vertraglich) fälligen Zinsen.
7.8. Im Falle der Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Zwangsverwaltung des Kunden werden die Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag gegenüber HAIL Europe sofort fällig.
Artikel 8. Lieferungen
8.1. Die von HAIL Europe angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte und dürfen niemals als feste Fristen betrachtet werden. HAIL Europe kann auf der Website oder auf andere Weise schriftlich oder mündlich auf Anfrage weitere Informationen zu Lieferzeiten bereitstellen. Diese Informationen sind nur indikativ.
8.2. Die Lieferfrist für die Produkte beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses oder, falls später, mit dem Datum, an dem eine vereinbarte Anzahlung vollständig geleistet wurde, oder mit dem Datum, an dem vom Kunden für die Vertragserfüllung relevante Informationen eingegangen sind.
8.3. Bei verspäteter Lieferung muss HAIL Europe schriftlich über den Verzug informiert werden und eine Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen eingeräumt werden, innerhalb derer HAIL Europe die Lieferverpflichtung noch erfüllen kann, sofern nicht unter den gegebenen Umständen Angemessenheit und Billigkeit eine längere Frist rechtfertigen.
8.4. Das Risiko der Produkte geht auf den Kunden über, sobald die Produkte am vereinbarten Lieferort eintreffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5. HAIL Europe ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Lieferung mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen.
8.6. Der Kunde leistet einen von HAIL Europe festzusetzenden Beitrag zu den Frachtkosten, wenn die Transaktion zwischen Kunde und HAIL Europe einen Rechnungsbetrag unterhalb des frei Haus Betrags umfasst. HAIL Europe behält sich das Recht vor, dem Kunden Frachtkosten in Rechnung zu stellen, wenn die Lieferung der Produkte außerhalb der üblichen Liefertage von HAIL Europe erfolgt. Die in diesem Fall von HAIL Europe entstehenden Versandkosten werden dem Kunden von HAIL Europe in Rechnung gestellt.
8.7. Alle Designs, Platten, Vorlagen usw., unabhängig davon, ob sie auf Wunsch des Kunden oder auf Anweisung von HAIL Europe erstellt wurden, selbst wenn sie dem Kunden ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden oder werden, bleiben Eigentum von HAIL Europe. HAIL Europe kann dem Kunden die Kosten für Designs, Platten, Vorlagen usw. in Rechnung stellen, die zum Zweck eines vom Kunden angeforderten Angebots erstellt wurden.
8.8. Die Art der Verpackung, der Versand und die Wahl des Verpackungsmaterials werden von HAIL Europe bestimmt. Leere Verpackungen werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, von HAIL Europe nicht zurückgenommen. Der Kunde hat die Bestimmungen einzuhalten, wie sie in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und beschrieben sind.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
9.1. HAIL Europe bleibt Eigentümer aller von ihr gelieferten Produkte, solange der Kunde nicht vollständig allen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen einschließlich Zinsen und Kosten.
9.2. HAIL Europe ist jederzeit berechtigt, die von ihm gelieferten Produkte zurückzunehmen oder zurücknehmen zu lassen. Der Kunde ermächtigt hiermit HAIL Europe oder von HAIL Europe beauftragte Dritte, die Räumlichkeiten und sonstigen Gebäude, in denen sich die gelieferten Produkte befinden und/oder gelagert sind, zu betreten und alles zu tun oder zu unterlassen, was der Rücknahme der gelieferten Produkte dienlich sein kann, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe von 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) pro Tag des Verzuges.
9.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte an den dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegenden Produkten geltend zu machen, wie etwa die Verpfändung der Produkte oder die Belastung mit sonstigen Rechten. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, HAIL Europe unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an den dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegenden Produkten geltend machen wollen.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, auf erste Aufforderung von HAIL Europe:
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die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte gemäß diesem Artikel gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl und Verlust zu versichern und versichert zu halten und die entsprechenden Versicherungsunterlagen HAIL Europe zur Einsicht vorzulegen;
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sämtliche Forderungen des Kunden gegen Versicherer bezüglich der vom Kunden gelieferten Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegen, HAIL Europe gemäß Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verpfänden;
-
sämtliche Forderungen, die der Kunde aus dem Weiterverkauf der von HAIL Europe gelieferten Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegen, gegen Dritte erwirbt, HAIL Europe gemäß Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verpfänden;
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die von HAIL Europe gelieferten Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel unterliegen, zu kennzeichnen und zu identifizieren;
-
in jeder anderen Weise bei allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die HAIL Europe zum Schutz und zur Sicherung seiner Eigentumsrechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten ergreifen möchte, alles unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe von 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) für jeden Tag des Verzuges ohne weitere Mahnung.
9.5. Falls HAIL Europe sein Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen kann, weil die von ihm gelieferten Produkte unerwartet vermischt, verarbeitet oder kopiert wurden, ist der Kunde verpflichtet, die neu entstandenen Produkte an HAIL Europe zu verpfänden, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe von 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) pro Tag des Verzuges und ohne weitere Mahnung.
Artikel 10. Prüfung und Reklamationsrecht
10.1. HAIL Europe wird alles Notwendige unternehmen, um sicherzustellen, dass die von ihm zu liefernden Produkte den Anforderungen entsprechen, die vernünftigerweise an sie gestellt werden können.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von HAIL Europe gelieferten Produkte unverzüglich nach Vertragsschluss sorgfältig auf Fehler und Mängel zu prüfen und diese bei Vorliegen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung, schriftlich HAIL Europe mitzuteilen.
10.3. Unterlässt es der Kunde, HAIL Europe innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Lieferzeitpunkt über Fehler und Mängel zu informieren, die bei sorgfältiger Prüfung hätten entdeckt werden können oder müssen, gilt die vom Kunden empfangene Beschaffenheit der Produkte als genehmigt, und das Recht zur Reklamation erlischt.
10.4. Die von HAIL Europe gelieferten Produkte gelten in jedem Fall als einwandfrei, wenn der Kunde die gelieferten Produkte oder einen Teil davon verwendet, behandelt oder verarbeitet hat, sie an Dritte geliefert hat oder sie von Dritten verwenden, behandeln, verarbeiten oder liefern ließ, es sei denn, der Kunde hat die Bestimmungen dieses Artikels beachtet.
10.5. Nachdem Reklamationen gemäß Artikel 10 Absatz 2 bei HAIL Europe eingegangen sind, wird HAIL Europe so bald wie möglich den Sachverhalt der Reklamation(en) untersuchen. Der Kunde hat Vertretern von HAIL Europe die Prüfung der betreffenden Produkte zu ermöglichen. Nach dieser Untersuchung entscheidet HAIL Europe, ob die Reklamation begründet ist. Ist die Reklamation begründet, hat HAIL Europe die Möglichkeit, die Produkte zu ersetzen oder dem Kunden einen Betrag gutzuschreiben, der dem vom Kunden für die betreffenden Produkte geschuldeten Preis entspricht. Können sich HAIL Europe und der Kunde nicht auf den Sachverhalt der Reklamation einigen, wird die Entscheidung über den Sachverhalt einem von den Parteien in gemeinsamer Absprache zu benennenden Sachverständigen überlassen.
10.6. Als Erweiterung der Bestimmungen in Artikel 10 Absatz 5 kann der Kunde im Falle von Reklamationen bezüglich pro Paket gelieferter Produkte nicht verpflichtet werden, den vom Kunden für die pro Paket gelieferten Produkte geschuldeten Preis gutzuschreiben, wenn der Kunde alle oder einen Teil der pro Paket gelieferten Produkte verwendet hat. Die Entscheidung des Sachverständigen ist verbindlich. Die Kosten dieser Sachverständigenprüfung trägt die Partei, gegen die der Sachverständige entscheidet. HAIL Europe wird den Kunden schriftlich darüber informieren, dass es diese Sachverständigenprüfung in Anspruch nehmen möchte. Der Kunde hat dann das Recht, innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Monat bei dem zuständigen Gericht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf diesen Streitfall Klage einzureichen.
10.7. Die Rückgabe gelieferter Produkte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HAIL Europe gestattet.
10.8. Wenn die in den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels genannte Frist von drei (3) Arbeitstagen nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness selbst für einen sorgfältigen und aufmerksamen Kunden als unzumutbar kurz angesehen werden muss, wird diese Frist bis spätestens zu dem Zeitpunkt verlängert, zu dem eine Untersuchung oder Benachrichtigung von HAIL Europe für den Kunden vernünftigerweise möglich ist.
Artikel 11. Toleranzen
11.1. Bezüglich der von HAIL Europe gelieferten Produkte sind hinsichtlich der vereinbarten Spezifikationen die nachfolgend aufgeführten Abweichungen sowohl nach oben als auch nach unten zulässig. Das Mittel der insgesamt gelieferten Menge in Bezug auf Typ, Qualität, Farbe und Ausführung dient als Maßstab. Für andere als die unten genannten Spezifikationen sind die bei vorherigen Lieferungen zulässigen Abweichungen und, falls diese nicht vorliegen, die üblichen Abweichungen zulässig.
11.2. Ungeachtet der Bestimmungen dieses Absatzes gilt HAIL Europe bei Farbabweichungen als ordnungsgemäß erfüllt, wenn diese geringfügig sind. HAIL übernimmt keine Haftung für vom Kunden falsch angegebene Farbnummern. Handelt es sich um eine Bestellung, bei der eine Farbe erstellt werden muss, die im PMS-Farbsystem oder einem anderen Farberkennungssystem nicht vorkommt, muss der Kunde die gewünschte Farbe so genau wie möglich beschreiben. HAIL Europe wird in einem solchen Fall die vom Kunden gewünschte Farbe so gut wie möglich annähern. Farben, die auf Papier oder Kunststoff geliefert werden, können bei Anwendung auf einem anderen Material ein anderes Farbbild ergeben, was den Eindruck erwecken kann, dass die auf das andere Material aufgetragene Farbe mit der vom Kunden an HAIL Europe übergebenen Probe oder der bekanntgegebenen Farbnummer übereinstimmt.
11.3. Bezüglich der Menge gilt HAIL Europe als ordnungsgemäß erfüllt, wenn Abweichungen der Mengen 20 % über oder unter der vereinbarten Menge nicht überschreiten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.
11.4. Bezüglich Grammatur, Dicke, Formate usw. gilt HAIL Europe als ordnungsgemäß erfüllt, wenn Abweichungen von den oben genannten Spezifikationen 10 % (bei Grammatur), 20 % (bei Dicke) und 5 % (bei Formaten) der vereinbarten Spezifikationen nicht überschreiten.
Artikel 12. Garantien
12.1. Für Produkte oder Produktteile, die HAIL Europe nicht selbst herstellt, gewährt HAIL Europe nur dann Garantie, wenn und soweit der Lieferant von HAIL Europe HAIL Europe eine Garantie gewährt hat. Auf Wunsch des Kunden kann HAIL Europe den Kunden über die Garantiebedingungen der Lieferanten von HAIL Europe informieren.
12.2. Die Haftung von HAIL Europe im Rahmen der Garantie beschränkt sich nach Wahl von HAIL Europe auf den Ersatz der fehlerhaften Produkte oder die Erstattung des für diese fehlerhaften Produkte in Rechnung gestellten Betrags.
12.3. In keinem Fall deckt die Garantie Mängel ab, die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind:
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Nichtbeachtung von Betriebs-, Wartungs- und Lageranweisungen oder andere als die vorgesehene normale Verwendung;
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normale Abnutzung;
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Anwendung von behördlichen Vorschriften bezüglich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
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Materialien oder Waren, die der Kunde HAIL Europe zur Verarbeitung bereitgestellt hat;
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Materialien, Waren, Arbeitsmethoden und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Kunden angewendet wurden;
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Produkte, die HAIL Europe von Dritten bezogen hat, soweit diese Dritten HAIL Europe keine Gewährleistung gegeben haben;
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unsachgemäße Verwendung oder Verwendung für einen anderen als den üblichen Zweck.
12.4. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus der mit HAIL Europe geschlossenen Vereinbarung(en) nicht erfüllt, haftet HAIL Europe nicht für Gewährleistungen in Bezug auf diese Vereinbarung(en).
12.5. Eine angebliche Nichterfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen durch HAIL Europe entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit HAIL Europe.
Artikel 13. Verpackungsabfallfonds
13.1. Falls HAIL Europe Produkte im Namen und zum Nutzen des Kunden verkauft und liefert, wobei HAIL Europe die Verpackungsmaterialien des Kunden im weitesten Sinne verwendet hat, ist der Kunde jederzeit verpflichtet, dies dem niederländischen Verpackungsabfallfonds (siehe: https://www.afvalfondsverpakkingen.nl/nl) zu melden und in diesem Zusammenhang die entsprechende Abfallbewirtschaftungsabgabe zu zahlen.
13.2. HAIL Europe stellt dem Kunden eine jährliche Abrechnung über die Menge der gelieferten Verpackungen zur Verfügung.
13.3. HAIL Europe haftet niemals, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verpackungsabfallfonds verletzt, und der Kunde stellt HAIL Europe ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich des Verpackungsabfallfonds und der Regierung, die sich aus der Nichterfüllung oder fehlerhaften Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Verpackungsabfallfonds und der Abfallbewirtschaftungsabgabe ergeben können.
Artikel 14. Aussetzung
14.1. Wenn der Kunde eine Verpflichtung aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist HAIL Europe berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen.
14.2. HAIL Europe ist ferner berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung (unter anderem) auszusetzen, wenn:
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nach Abschluss der Vereinbarung hat HAIL Europe Umstände bekannt, die berechtigten Anlass zur Befürchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
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Der Kunde wurde bei Abschluss der Vereinbarung aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtung(en) aus der Vereinbarung zu stellen, und diese Sicherheit wird nicht gestellt oder ist unzureichend;
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Es treten Umstände ein, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung unmöglich ist oder dass von HAIL Europe nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, die Vereinbarung unverändert aufrechtzuerhalten.
Artikel 15. Kündigung
15.1. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt oder die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Umstände eintreten, ist HAIL Europe berechtigt, den Vertrag sofort (vorzeitig) (durch Auflösung oder Beendigung) zu kündigen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung und ist verpflichtet, HAIL Europe alle Schäden, Zinsen und Kosten zu ersetzen, die aus der (vorzeitigen) Kündigung (durch Auflösung oder Beendigung) entstehen.
15.2. Unter anderem ist HAIL Europe berechtigt, den Vertrag (vorzeitig) zu kündigen (durch Auflösung oder Beendigung), wenn der Kunde Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht erfüllt oder wenn eine der folgenden Situationen eintritt oder droht einzutreten: ein oder mehrere Vermögenswerte des Kunden werden konservatorisch oder vollstreckbar gepfändet und diese Pfändung wird nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen aufgehoben;
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Die Insolvenz des Kunden wird beantragt;
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Kunde wird für zahlungsunfähig erklärt;
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Dem Kunden wird ein Zahlungsaufschub gewährt, vorläufig oder anderweitig, oder ein solcher Zahlungsaufschub wird vom Kunden beantragt;
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Kunde verstirbt, wird unter Vormundschaft und/oder Insolvenzverwaltung gestellt; e. Das Geschäft des Kunden wird eingestellt und/oder aufgelöst und/oder liquidiert und/oder an Dritte übertragen;
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HAIL Europe wird für zahlungsunfähig erklärt;
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Kunde begeht oder unterlässt Handlungen, die den guten Ruf von HAIL Europe oder Dritten, einschließlich anderer Kunden, ernsthaft schädigen;
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Kunde hält sich nicht mehr an geltende Gesetze oder Vorschriften, die ihm auferlegt wurden oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelten;
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Kunde meldet eine Zahlungsverzögerung.
15.3. Wenn HAIL Europe zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Leistungen zur Ausführung des Vertrags erbracht hat, unterliegen diese Leistungen und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen keiner Stornierung, unabhängig davon, ob der Vertrag durch Auflösung oder Kündigung beendet wurde.
Artikel 16. Haftung und Schadensersatz
16.1. HAIL Europe haftet nicht für Schäden, die dem Kunden entstehen, es sei denn, sie sind die direkte Folge eines zurechenbaren Mangels oder eines rechtswidrigen Handelns von HAIL Europe. In diesem Fall ist die Haftung von HAIL Europe auf die Erfüllung der in Artikel 12 beschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen beschränkt.
16.2. Die in diesem Artikel enthaltene Haftungsbeschränkung von HAIL Europe gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens HAIL Europe.
16.3. Zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Artikels haftet HAIL Europe nicht allein aufgrund der Tatsache, dass das vom Kunden gewünschte Produkt von Dritten (wie Regierungsbehörden, Steuerbehörden und/oder einem Gericht) zurückgerufen, vernichtet oder anderweitig angefochten wird.
16.4. Wird der Vertrag zugunsten mehrerer Personen oder juristischer Personen ausgeführt, gilt die Haftungsbeschränkung in Bezug auf den Vertrag für alle beteiligten Personen oder juristischen Personen gemeinsam, und sie sind verantwortlich für die untereinander erfolgende Aufteilung des maximal zu zahlenden Schadensbetrags.
16.5. Der Kunde stellt HAIL Europe von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden entstehen können. Dies gilt nicht, wenn (i) der Kunde nachweisen kann, dass der Schaden nicht auf ein schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen seinerseits zurückzuführen ist oder (ii) der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HAIL Europe verursacht wurde. Diese Freistellung gilt auch für von HAIL Europe beauftragte Dritte und Mitarbeiter von HAIL Europe sowie für mit HAIL Europe verbundene Unternehmen.
16.6. Jegliche Ansprüche und Regressansprüche dürfen nur vom Kunden und/oder seinen verbundenen Unternehmen gegen HAIL Europe geltend gemacht werden. Keine Klage, kein Anspruch, keine Schadensersatzforderung oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen vom Kunden gegen die (ehemaligen oder aktuellen) Mitarbeiter, Geschäftsführer und (Geschäftsführer von) Gesellschaftern von HAIL Europe erhoben werden. Diese können sich auf diese Bestimmung berufen, und falls erforderlich, gilt das Vorstehende als unwiderrufliche Drittwirkungsklausel ohne Gegenleistung.
16.7. HAIL Europe haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, Handelsverluste, entgangene Gewinne, immaterielle Schäden und/oder Strafschadensersatz. HAIL Europe haftet zudem nicht im Falle höherer Gewalt, wie in Artikel 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
16.8. HAIL Europe haftet nicht für Schäden, die auf Fehler zurückzuführen sind, weil der Kunde oder ein Dritter falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat.
16.9. Der Kunde muss HAIL Europe jeden Schaden, für den HAIL Europe haftbar gemacht werden kann, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eintritt des Schadens, melden, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf Schadensersatz.
16.10. Die aus dem Vertrag resultierenden und sonstigen Befugnisse des Kunden gegenüber HAIL Europe, abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen, verfallen nach Ablauf eines (1) Jahres, nachdem der Schaden, für den der Kunde HAIL Europe haftbar macht, erstmals eingetreten ist, und verfallen in jedem Fall nach Ablauf von drei (3) Jahren nach dem Schadensereignis.
Artikel 17. Höhere Gewalt
17.1. Umstände, die außerhalb des Willens und der Kontrolle von HAIL Europe liegen, unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, und die so beschaffen sind, dass von HAIL Europe die Einhaltung des Vertrags nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann, gelten als höhere Gewalt, unabhängig davon, ob sie dauerhaft oder vorübergehend sind, und entbinden HAIL Europe von der Erfüllung seiner Verpflichtungen.
17.2. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Sturmschäden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Schnee, Schneefall, Frost, Eisverhältnisse, Streiks, Aussperrungen oder Personalmangel, Mängel bei Hilfs- und Transportmitteln, Rohstoff- und Nährstoffmangel und/oder Lieferengpässe (einschließlich unangemessener Preiserhöhungen daraus), Probleme auf See, Verkehrsbehinderungen, Diebstahl von Waren, Ausfälle bei Stromversorgung, Internetverbindungen sowie Kabel-, Telefon- oder anderen Kommunikationsnetzen wie E-Mail, Ausfall von von HAIL Europe beauftragten Dritten sowie alle durch behördliche Maßnahmen verursachten Hindernisse. Höhere Gewalt seitens (überseeischer) Lieferanten von HAIL Europe sowie Lieferprobleme bei sogenannten schwer erreichbaren Adressen fallen ebenfalls unter diese höhere Gewalt-Regelung.
17.3. Im Falle höherer Gewalt hat HAIL Europe das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.
Artikel 18. Geistige Eigentumsrechte
18.1. Der Kunde erkennt an, dass HAIL Europe Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte ist und diese somit ausschließlich lizenziert, einschließlich Patente, Urheberrechte, Designs, Modelle, Domainnamen, Markenrechte, Handelsnamen, Fotografien, Know-how sowie alle anderen gewerblichen Rechte und Geschäftsgeheimnisse, Dokumente usw. im Zusammenhang mit den Produkten. Es erfolgt keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an den Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Dies gilt auch für Produkte, die insbesondere zum Nutzen des Kunden entworfen und/oder entwickelt wurden.
18.2. Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von HAIL Europe ist es dem Kunden nicht gestattet, die geistigen Eigentumsrechte von HAIL Europe zu nutzen, geschweige denn anzupassen, zu entfernen und/oder zu verändern. Sollte HAIL Europe dem Kunden die Nutzung seiner geistigen Eigentumsrechte gestatten, hat der Kunde stets sicherzustellen, dass keine Schäden an der Unterscheidungskraft, dem Ruf, der Gültigkeit und/oder dem Goodwill dieser geistigen Eigentumsrechte von HAIL Europe entstehen. Dem Kunden ist ferner untersagt, Marken zu registrieren, die identisch oder ähnlich zu den Marken von HAIL Europe sind und Verwechslungen oder Irreführungen der Öffentlichkeit verursachen könnten.
18.3. Der Kunde hat HAIL Europe unverzüglich schriftlich über jede Verletzung oder potenzielle Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von HAIL Europe zu informieren, die ihm bekannt wird. Die Entscheidung, rechtliche Schritte gegen die genannten Verletzungen einzuleiten, liegt jederzeit ausschließlich bei HAIL Europe.
18.4. Die Website und alle ihre Teile, mit Ausnahme bestimmter Hyperlinks, sind Eigentum von HAIL Europe. Sie dürfen die Website oder Teile davon ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von HAIL Europe weder offenlegen, kopieren noch speichern. Diese Erlaubnis ist für die persönliche, nicht-kommerzielle Nutzung nicht erforderlich.
18.5. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Artikels, ist der Kunde verpflichtet, an HAIL Europe eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,-- (in Worten: zehntausend Euro) ohne weitere Mahnung zu zahlen, zuzüglich einer Vertragsstrafe von € 1.000,-- (in Worten: eintausend Euro) für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. HAIL Europe ist berechtigt, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn der Schaden die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.
Artikel 19. Datenschutz und Datensicherheit
19.1. HAIL Europe ist die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung.
19.2. Die Datenschutzerklärung von HAIL Europe gilt für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden und ist auf der Website zu finden.
Artikel 20. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
20.1. Der Vertrag und seine rechtlichen Folgen unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
20.2. Befindet sich der Kunde im Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden: „EWR“), werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und allen daraus resultierenden Vereinbarungen ergeben, auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien Anwendung finden, ausschließlich vom Bezirksgericht Noord-Holland, Standort Alkmaar (Niederlande), entschieden.
20.3. Befindet sich der Kunde nicht im EWR, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und allen daraus resultierenden Vereinbarungen ergeben, auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien Anwendung finden, ausschließlich gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Netherlands Arbitration Institute (NAI) beigelegt. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter, der nach dem Listenverfahren ernannt wird. Der Schiedsort ist Amsterdam. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt und das Schiedsgericht entscheidet nach den Regeln des niederländischen Rechts.
Artikel 21. Änderung und Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
21.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Änderungen und Modifikationen. Alle zukünftigen Änderungen und Modifikationen gelten auch für Verträge, die vor dem Datum der Änderung und Modifikation abgeschlossen wurden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
21.2. Änderungen und Modifikationen treten einundzwanzig (21) Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern bei der Veröffentlichung nicht anders angegeben.
21.3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur durch eine Bestimmung im Vertrag vorgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.